Maschinenverordnung: Was sich ab 2027 ändert
17.09.2026 · Quelle: produktion.de · Originalbeitrag
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die bis zum 19. Januar 2027 gilt. Für Hersteller steigen die Anforderungen, insbesondere bei digitalen Risiken, Cybersecurity sowie autonomen und lernfähigen Funktionen. Betroffen sind technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen, Risikobeurteilungen und interne Prozesse, die an neu geordnete Artikelnummern, Abschnittsverweise und Anhänge angepasst werden müssen. Eine kombinierte EG-/EU-Konformitätserklärung erleichtert den Übergang, wenn der Zeitpunkt des Inverkehrbringens unklar ist; auch digitale Betriebsanleitungen und erweiterte Risikobetrachtungen sollten vorbereitet werden. Neu geregelt ist zudem die „wesentliche Veränderung“: Verursacht eine nicht vom Hersteller vorgesehene Änderung neue oder erhöhte Risiken, ist die Maschine wie ein neues Produkt zu bewerten und das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchzuführen.